Todesfall - Bestattungswunsch
Das nachfolgende Merkblatt soll Ihnen dabei helfen, die wichtigsten Angaben für Ihre Angehörigen gesammelt zu hinterlegen.
Wünsche, welche direkt mit dem Todestag und der Beerdigung zusammenhängen, dürfen nicht in eine letztwillige Verfügung aufgenommen werden. Diese wird erst später eröffnet. Angehörige oder Beauftragte müssen auf andere Weise informiert werden. Bestattungswünsche (z.B. Kremation/Grab) können dem Bestattungsamt auch im Voraus schriftlich bekanntgeben werden.
Wollen Sie bei einer allfälligen Erbschaft jemanden begünstigen oder zurückstellen, spezielle Vergabungen machen oder sonst etwas letztwillig verfügen? In diesem Falle empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen und/oder einen Ehe- und Erbvertrag abzuschliessen. Das handgeschriebene Testament kann zu Hause aufbewahrt oder beim Amtsnotariat in Rapperswil-Jona hinterlegt werden. Lassen Sie sich bei Bedarf von Fachleuten beraten.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 055 286 15 90 | bestattungsamt@eschenbach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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