Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Hier finden Sie die gesamten Resultate des Kantons und aller st.gallischer Gemeinden und hier finden Sie die Chronologie der nationalen Volksabstimmungen.

Kontakt

Thomas Elser, thomas.elser@eschenbach.ch

Urne Öffnungszeiten

Eschenbach Gemeindeverwaltung: Sonntag, 10 – 11 Uhr

Vorzeitige Stimmabgabe
Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich gestimmt werden.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Fakultatives Referendum
Beschlüsse des Gemeinderates mit finanziellen Auswirkungen ab einer bestimmten Höhe (Tabelle in der Gemeindeordnung) sowie Erlasse und Änderungen von Reglementen unterstehen dem fakultativen Referendum. Ein Referendumsbegehren kommt zustande, wenn 1/20 der Stimmberechtigten schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangt. Massgebend ist die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Erneuerungswahlen des Rates.

Für die Zeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2028 beträgt das Quorum für das Zustandekommen eines Referendums 337 gültige Unterschriften (1/20 von 6'732 Stimmberechtigten).

Initiativbegehren
Mit einem Initiativbegehren kann 1/10 der stimmberechtigten schriftlich eine Abstimmung über einen Gegenstand verlangen, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Das Begehren kann als einfache Anregung oder in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs gestellt werden.

Für die Zeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2028 gilt ein Quorum von 674 gültigen Unterschriften (1/10 von 6'732 Stimmberechtigten).

Information und Mustervorlagen für Referendum und Initiative sind auf der Gemeinderatskanzlei erhältlich.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie alle ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel zusammen in das Stimmkuvert oder in ein neutrales privates Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen. Das Couvert mit der brieflichen Stimmabgabe kann auch direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Eschenbach geworfen werden. Der Briefkasten wird bis zum Urnenschluss am Abstimmungssonntag (11 Uhr) geleert.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • Stimmzettel offen im Antwortkuvert liegen, statt im zusätzlichen verschlossenen

Stimmkuvert

  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter www.ch.ch.
 

E-Voting

Seit November 2024 können die stimmberechtigten Eschenbacherinnen und Eschenbacher auch elektronisch abstimmen und wählen. Die elektronische Urne schliesst jeweils am Samstag vor dem Abstimmungssonntag um um 12 Uhr. Für die Nutzung ist eine einmalige Anmeldung nötig. Weitere Informationen dazu finden Sie im Online-Schalter.