Amtliche Beglaubigung

Oftmals ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich, z.B. bei Vollmachten, beim Bezug von Vorsorgegeldern, bei einem Eintrag ins Handelsregister oder bei einem Kirchenaustritt. Die Beglaubigung bestätigt, dass tatsächlich die betreffende Person unterschrieben hat. Deshalb muss diese Person vor der Urkundsperson unterschreiben. Eine persönliche Anwesenheit ist erforderlich. Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen das entsprechende Dokument und ein Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) vorgelegt werden. Die Beglaubigung einer Fotokopie, Abschrift oder eines Auszuges bestätigt, dass Fotokopie, Abschrift oder Auszug mit dem Original übereinstimmt.

Preise
Beglaubigung einer Unterschrift: Fr. 15.–/Unterschrift
Beglaubigung einer Fotokopie, Abschrift oder eines Auszuges: Fr. 10.–/Dokument