Amtsnotariat
Amtsnotariat Rapperswil-Jona
Neue Jonastrasse 59
8640 Rapperswil
(beim Polizeiposten)
Tel. 058 229 76 76
info.anra@sg.ch
www.afhn.sg.ch
Rechtsauskünfte, Erbschaftsangelegenheiten, öffentliche Beurkundungen
Erbbescheinigung
Eingesetzten und gesetzlichen Erben wird auf Antrag eine Erbbescheinigung ausgestellt. Darin wird bescheinigt, dass die Antragsteller - unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen - als Erben anerkannt sind. Die Erbbescheinigung wird benötigt, um gegenüber Amtsstellen oder Dritten (Banken, Gläubiger, Schuldner usw.} die Erbberechtigung nachzuweisen. Die Bescheinigung ermöglicht einem, über die geerbten Vermögenswerte zu verfügen. Die Erbbescheinigung wird ausgestellt durch das Amtsnotariat.