
Fragen rund um die Grundsteuern
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und ist im Steuergesetz des Kantons St. Gallen (StG) in den Artikeln 237 bis 240 verankert.
Worauf und wie häufig wird die Grundsteuer erhoben (Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage)?
Die Grundsteuer wird jährlich, jeweils im Frühjahr, auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben. Sie basiert auf dem am 31. Dezember des Vorjahres für die Vermögenssteuer massgeblichen amtlichen Verkehrs- oder Ertragswert. Die Schulden werden dabei nicht berücksichtigt.
Die rechtskräftig geschätzten Grundstückswerte sind für die Veranlagung der laufenden Steuerperiode verbindlich. Ist ein Grundstück überbaut, das Gebäude aber bei der geltenden Verkehrswertschätzung noch nicht berücksichtigt worden, so werden zum geltenden Verkehrswert des Bodens 80 % der Neu- oder Anbaukosten per Stichtag hinzugerechnet.
Wer bezahlt die Grundsteuer (Steuersubjekt)?
Steuerpflichtig ist die Person, welche am 1. Januar des Kalenderjahres als Eigentümerin oder Nutzniesserin im Grundbuch eingetragen ist.
Wird anteilmässig abgerechnet, wenn ich das Grundstück während des Jahres erworben habe?
Nein, eine anteilmässige Reduktion des Steuerbetrages für den Fall, dass das Grundstück im Verlauf des Steuerjahres veräussert wurde, erfolgt nicht. Wird das Grundstück im Verlauf des Steuerjahres erworben, beginnt die Steuerpflicht für den Erwerber erst im folgenden Jahr. Die Parteien können eine anteilmässige ausseramtliche Abrechnung beim Eigentumswechsel vereinbaren.
Wie hoch ist der Steuersatz?
Für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen beträgt der Steuersatz 0,8 Promille des Verkehrs- oder Ertragswertes.
Wofür wird eine Grundgebühr für Kehricht erhoben?
Die Politische Gemeinde erhebt die Gebühren zur Deckung der angebotenen Leistungen und Infrastruktur für die Abfallbeseitigung (Grünabfuhr, Karton- und Papiersammlungen, Sammelstellen, Entsorgungspark usw.)
Wie hoch ist die Grundgebühr und wie wird sie bemessen?
Die Erhebung der Grundgebühr erfolgt pauschal pro Wohneinheit bzw. Gewerbebetrieb und beträgt jährlich Fr. 120.– (zzgl. MwSt.).
Wer entrichtet Beförsterungskosten und wofür?
Jeder Waldeigentümer leistet seinen Anteil zu den Beförsterungskosten.
Wie hoch ist der Ansatz?
Der Ansatz wird vom Kantonsforstamt St. Gallen nach Kostenaufwand jedes Jahr neu festgelegt und wird in Prozenten vom Ertragswert an den Waldeigentümer belastet.