
Richtlinien für das Mitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» Das Gemeindemitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» informiert die Eschenbacher Bevölkerung über die vom Gemeinderat behandelten Geschäfte, über Veranstaltungen und Neuerungen in der Gemeinde. Herausgabe, Inhalt sowie Veröffentlichung von Mitteilungen sind in den untenstehenden Richtlinien definiert. AllgemeinesArt. 1 GeltungsbereichDiese Richtlinien legen die Organisation zur Herausgabe des monatlichen Gemeinde-Mitteilungsblatts «Eschenbach aktuell» und seinen inhaltlichen Rahmen fest, dessen Inhalt politisch und konfessionell neutral ist. (Per 1. Juni 2019 wurde das «Eschenbach aktuell» als «amtliches Publikationsorgan» von der kantonalen elektronischen Publikationsplattform publikationen.sg.ch abgelöst.) OrganisationArt. 2 RedaktionDie Redaktion liegt in der Verantwortung des Gemeindepräsidiums sowie der Gemeinderatskanzlei. Für Beiträge aus der Schule sind die Schulführung sowie das Schulsekretariat verantwortlich. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gemeindepräsidium. Art. 3 Erscheinunga) Das «Eschenbach aktuell» erscheint in der Regel einmal im Monat und wird jeweils am zweiten Freitag des Kalendermonats in alle Haushalte in der Gemeinde zugestellt. b) Der Redaktion bleibt das Recht vorbehalten, Ausgaben zu streichen oder zu verschieben, wenn es die Situation erfordert. Art. 4 VerteilungDie Verteilung des Mitteilungsblatts erfolgt durch Postzustellung. Es wird unadressiert in alle Haushaltungen verteilt. An Abonnenten sowie auf Verlangen an Eigentümer oder Mieter von Ferienhäusern oder -wohnungen und an interessierte Medien wird es adressiert per B-Post oder E-Mail versandt. Art. 5 AbonnementDas Mitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» wird jedem Haushalt in der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Interessenten können das Publikationsorgan zum Preis von 40 Franken pro Jahr abonnieren. Der Versand über E-Mail erfolgt kostenlos. Das Publikationsorgan wird ebenfalls auf der Gemeinde-Homepage www.eschenbach.ch sowie auf der kantonalen Publikationsplattform publikationen.sg.ch publiziert. Abo-Bestellungen sowie die Aufnahme in den kostenlosen E-Mail-Verteiler nehmen die Redaktion oder das Sekretariat der Gemeindeverwaltung entgegen. Art. 6 FinanzenDie Herstellungs- und Verteilungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Gemeinderechnung. Die anfallenden Kosten sind soweit als möglich durch kostenpflichtige Inserate-Erträge zu decken. Die Inseratepreise richten sich nach den in den «Mediadaten» aufgeführten Tarifen. Die Abonnementsrechnungen und die kostenpflichtigen Inserate werden direkt durch die Redaktion verrechnet. InhaltArt. 7 GrundsatzInhalt und Aufbau des Publikationsorgans erfolgen nach dem Grundsatz: Einfach, informativ und bürgernah. Die Verfassung soll nach journalistischen Grundsätzen erfolgen. Art. 8 Inhalt und Aufbaua) Das Mitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» enthält folgende Rubriken:
b) Das Gemeindemitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» dient in erster Linie zur Information der Bevölkerung über gemeindeinterne Themen und zur Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen. c) Für Vereine und nicht-kommerzielle Institutionen und Organisationen (NPO) besteht die Möglichkeit, kostenlose Veranstaltungshinweise in Form von Inseraten zu publizieren (Art. 11). d) Nicht-kommerzielle Institutionen und Organisationen, welche eine öffentliche Aufgabe erfüllen und von der Gemeinde vertraglich unterstützt werden, können nebst der kostenlosen Insertionsmöglichkeit (Art. 11), zweimal jährlich eine halbe Seite für Berichte über spezielle Ereignisse in Anspruch nehmen. Solche Ereignisse können sein:
e) Berichte über ordentliche General- und Hauptversammlungen, Vorstandssitzungen oder Ähnliches sind von dieser Regelung gemäss Bst. c) und d) ausgenommen, da dies den Rahmen des Mitteilungsblatts sprengen würde. Die Organisation trägt den Teil der Versandosten, der durch die Beilage entsteht (abhängig vom Gewicht und den aktuellen Konditionen der Schweizerischen Post), wie auch die zusätzlichen Ausrüstungskosten für das Beilegen des Druckerzeugnisses (manuelle Arbeit der Druckerei). Diese Kosten werden jeweils von Fall zu Fall neu berechnet. Art. 9 Gestaltunga) Die generelle Gestaltung basiert auf dem Erscheinungsbild der Gemeinde Eschenbach. b) Die zur Veröffentlichung zugelassenen Publikationen haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Position, Darstellungs- bzw. Veröffentlichungsform im Publikationsorgan. c) Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung von Beiträgen. d) Über die definitive Aufnahme eines Beitrages entscheidet die Redaktion abschliessend. e) Beiträge dürfen von der Redaktion zurückgestellt, gekürzt oder gestrichen werden. f) Der Einsatz von Fotos, Signeten, Logos, lockert die Textseiten auf und ist zu fördern. g) Eingereichte Bilder und Inserate müssen scharf sein und über eine für den professionellen Druck genügend grosse Auflösung verfügen: mindestens 300 Pixel pro Inch bei einer Breite von 30 cm. Faustregel: Ein Bild muss mindestens 1 MB gross sein, um den Anforderungen zu entsprechen. Art. 10 RedaktionsschlussRedaktionsschluss ist in der Regel jeweils am 28. Kalendertag des Vormonats (oder am nächsten darauffolgenden Arbeitstag). Die genauen Termine sind immer aktuell auf www.eschenbach.ch/inserieren zu finden. Art. 11 Zugang für Dritte / InserateDritte haben nach folgenden Kriterien das Recht, Inserate im Publikationsorgan zu platzieren:
b) Private und Firmen:
c) Über die Aufnahme eines Inserates entscheidet die Redaktion, es besteht kein Anspruch auf Publikation. Die Redaktion kann Inserate mit ehrverletzendem Inhalt oder aus anderen Gründen abweisen.
Art. 12 AgendaUnter www.eschenbach.ch/agenda wird einheimischen Vereinen, nicht-kommerziellen Institutionen/Organisationen und regionalen Vereinen, die das Gemeindegebiet Eschenbach einschliessen, die Möglichkeit geboten, ihre nicht-kommerziellen Veranstaltungen kostenlos selber zu erfassen und so öffentlich bekannt zu machen. Die auf der Website der Gemeinde Eschenbach erfassten Veranstaltungen werden automatisch in die Agenda des «Eschenbach aktuell» übernommen, sofern sie den erwähnten Kriterien entsprechen. Die Redaktion des «Eschenbach aktuell» wie auch die Online-Redaktion der Eschenbacher Website entscheiden abschliessend über die Aufnahme von Veranstaltungshinweisen. Redaktion | Anregungen | InserateGemeinderatskanzlei, Abteilung Kommunikation Weitere nützliche Informationen
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