Fristverlängerung Steuererklärung

Die Steuererklärung für das Vorjahr ist jeweils bis Ende März einzureichen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Fristerstreckung.

Die ordentliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung im Kanton St. Gallen endet am 31. März. Nicht immer ist es möglich, diese Frist einzuhalten. In diesem Fall können Steuerpflichtige online über die kantonalen eServices eine Fristerstreckung beantragen. Dazu benötigen Sie die Daten, die auf der persönlichen Steuererklärung aufgedruckt sind.

Die maximale Fristerstreckung kann sich individuell unterscheiden. Wird mehrmals eine Fristerstreckung beantragt, müssen die Gründe dafür angegeben werden.

 

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