Pfandverwertung
Die massgeblichen Fristen zum Einreichen des Verwertungsbegehrens finden sich auf der Pfändungsurkunde.
Bei Lohnpfändungen ist kein Verwertungsbegehren erforderlich.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 055 286 15 00 | betreibungsamt@eschenbach.ch |