Steuerveranlagung
In der Schweiz zahlen sowohl Privatpersonen als auch Firmen Steuern. In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Steueramt ist das Gemeindesteueramt für die jährliche Steuerveranlagung zuständig. Die aktuellen Steuersätze finden Sie hier.
Im Kanton St. Gallen werden die vorläufigen Einkommens- und Vermögenssteuern für das laufende Jahr jeweils Anfang Jahr in Rechnung gestellt. Die definitiven Steuerbeträge werden dann anhand Ihrer Steuererklärung ermittelt, welche jeweils bis Ende März des Folgejahres einzureichen ist. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die effektive Veranlagung der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.
Das Steueramt der Gemeinde ist erste Anlaufstelle für sämtliche Auskünfte rund um die Kantons- und Gemeindesteuern. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unten auf dieser Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und nutzen Sie die verschiedenen Online-Services rund um das Thema Steuern (siehe unten).
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 055 286 15 25 | steueramt@eschenbach.ch |
Frage |
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Ich ziehe dieses Jahr von Eschenbach weg. Was passiert mit meiner Steuerrechnung und meinen Steuern?
Wir stornieren die Ihnen zugestellte Rechnung für das laufende Jahr, weil die Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde geschuldet sind, in der Sie am 31. Dezember wohnen. Bei einem Wegzug in eine Gemeinde im Kanton St. Gallen überweisen wir das daraus resultierende Guthaben inkl. Vergütungszins direkt an die Zuzugsgemeinde. Bei einem Wegzug in einen anderen Kanton erhalten Sie die Steuern inkl. Vergütungszins zurück. |
Gemäss dem St. Galler Steuergesetz (Art. 212) werden bei jeder Schlussrechnung Ausgleichszinsen berechnet: a) zugunsten des Steuerpflichtigen auf allen Zahlungen, die er aufgrund einer vorläufigen Rechnung bis zur Schlussrechnung geleistet hat. b) zulasten des Steuerpflichtigen auf dem veranlagten Steuerbetrag ab dem Verfalltag. Das Instrument des Ausgleichszinses sorgt für eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Das Gesetz sieht einen allgemeinen Verfalltermin (31. Juli des entsprechenden Steuerjahres bei den periodischen Steuern) mit ausgleichender Zinsfolge vor. Zur Zeit erhalten Sie 1 % Zins zu Ihren Gunsten bei allen Zahlungen der diesjährigen ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern, welche bei uns bis 31. Juli eintreffen. |
Die Zahlungen, die Sie dieses Jahr geleistet haben, gelten in der Regel für die diesjährigen Steuern. Die Schlussrechnung betrifft jedoch in der Regel das Vorjahr. |
Sie können bei uns jederzeit Einzahlungsscheine bestellen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Referenznummer auf dem Einzahlungsschein Ihrer Bank oder Post bekannt geben, damit Ihre Zahlungen zugeordnet werden können. Wichtig: Der Dauerauftrag muss jedes Jahr geändert werden, da sonst Ihre Zahlungen aufgrund der (alten) Referenznummer bei den Steuern des letzten Jahres, statt bei den aktuellen Steuern verbucht werden. |