Prämienverbilligung

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien soll die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung für wirtschaftlich schwach gestellte Personen mildern. Das Anmeldeverfahren ist eine Zusammenarbeit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen und der AHV-Zweigstellen der Gemeinden.

Auf der Basis der letzten Steuerdaten erhalten voraussichtlich Anspruchsberechtigte im Januar ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung.

Wer kein Anmeldeformular erhält, aber davon ausgeht, dass er Anspruch auf die Verbilligung hat, kann im Februar auf der AHV-Zweigstelle eines verlangen. Man sollte dieses jeweils bis 31. März ausgefüllt abgeben.


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