Winterdienst und Schneeräumung
Die Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt. Für die Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse ist die Gemeinde zuständig. Alle Beteiligten sind dafür besorgt, dass alle Verkehrswege sicher begeh und befahrbar sind. Es kann jedoch nicht allen Wünschen gleichzeitig nachgekommen werden, weshalb nicht alle Quartierstrassen, Trottoirs oder Fusswege täglich bereits morgens um 6 Uhr schnee - oder eisfrei sind.
Winterdienstkontakte |
Eschenbach: 055 282 10 35 St. Gallenkappel: 055 284 17 07 Goldingen: 055 284 52 27 |
Schnee auf eigenem Grundstück
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Dabei ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden. Bitte achten Sie zur Sicherheit der Fussgänger auch darauf, Eiszapfen frühzeitig zu entfernen oder gefährdete Bereiche abzusperren.
Strassen nicht blockieren
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind Motorfahrzeuge nicht auf Strassen, Gehwegen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. So können Kosten durch zusätzliche Handarbeiten verhindert werden. Jede Haftung für Schäden an unsachgemäss abgestellten Fahrzeugen wird abgelehnt.
Im Notfall keine Zeit verlieren
Hydranten müssen auch im Winter sichtbar und für einen allfälligen Löscheinsatz jederzeit zugänglich sein. Die Wasserversorgung und die Feuerwehr sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Hydranten auf Ihrem Grundstück und in der Umgebung vom Schnee freischaufeln und dort keine Schneedepots erstellen.