Urnenabstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung vom 25.04.2021

Informationen

Datum
25. April 2021
Kontakt
Thomas Elser
Beschreibung

In Anbetracht der anhaltend angespannten Situation rund um die Coronavirus-Pandemie hat der Gemeinderat Eschenbach entschieden, die Bürgerversammlung vom Frühjahr 2021 an die Urne zu verlegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Personen am demokratischen Prozess teilnehmen können.

So findet am Sonntag, 25. April 2021, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen in der Politischen Gemeinde Eschenbach folgende Sachabstimmung statt:

Urnenabstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung

  1. Jahresrechnung 2020
  2. Verwendung des Rechnungsergebnisses 2020

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3).

Ab sofort liegen bei der Finanzverwaltung Eschenbach die Jahresrechnung und die Abrechnungen sämtlicher Zweckverbände pro 2020, an welchen die Politische Gemeinde mitbeteiligt ist, sowie Anhänge zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Jahresbericht sowie die Einzelheiten zur Jahresrechnung 2020 können ab Ende März bis zur Abstimmung unentgeltlich bei der Finanzverwaltung angefordert werden und sind hier aufgeschaltet.

Alle Stimmberechtigten erhalten als Stimmmaterial für die Urnenabstimmung die Jahresrechnung 2020 in Form einer Kurzzusammenfassung. Ergänzend wird der ausführliche Jahresbericht trotzdem wie bisher an alle Haushaltungen zugestellt, um eine möglichst vollständige und transparente Information zu gewährleisten.


1. Ort und Öffnungszeiten der Abstimmungslokale

Samstag, 24. April 2021:
Hintergoldingen, Schulhaus 19–19.45 Uhr

Sonntag, 25. April 2021:
Walde, Schulhaus 09.45–10.30 Uhr
Oberholz, Talstation 10–10.45 Uhr
Bürg, Schulhaus 10 –11 Uhr
Ermenswil, Schulhaus 10 –11 Uhr
Goldingen, neues Schulhaus 10 –11 Uhr
Eschenbach, Schulhaus Dorf 10 –11.30 Uhr
St. Gallenkappel, Schulhaus 10 –11.30 Uhr


COVID-19 Schutzkonzept

Die Stimmabgabe an der Urne wird nach heutigem Stand unter Beachtung der Schutzmaskenpflicht möglich sein. Seitens der Gemeinde wurde ein Schutzkonzept erstellt.


2. Briefliche Stimmabgabe
a)    Legen Sie die/den ausgefüllten Stimmzettel in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates, neutrales Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.

b)    Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmausweis. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Stimmabgabe Ihrem Willen entspricht. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

c)    Das Kuvert mit dem Stimmzettel sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in das Rücksendekuvert (i.d.R. dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben).

d)    Das Kuvert an das Stimmregisterbüro kann rechtzeitig für die Postzustellung unfrankiert der Post übergeben oder bis Urnenschluss in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
 

3. Vorzeitige Stimmabgabe
Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich abgestimmt werden.


4. Stimmberechtigung
Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind ab zurückgelegtem 18. Altersjahr stimmberechtigt, wenn sie in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde:

a)    bei eidgenössischen Volksabstimmungen: wenn der Heimatschein mindestens 5 Tage vor der Abstimmung der Einwohnerkontrolle abgegeben wurde.

b)    bei übrigen Abstimmungen/Wahlen: sobald der Heimatschein dem Einwohneramt abgegeben wurde.
 

5. Fehlende Stimmausweise
können bis Freitag, 23. April 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
 

6. Beschwerden
sind innert drei Tagen nach Bekanntwerden des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Ergebnisse, schriftlich und begründet dem Regierungsrat einzureichen.

Ergebnis

Die Jahresrechnung 2020 der Politischen Gemeinde Eschenbach sowie der Antrag des Gemeinderats über die Verwendung des Rechnungsergebnisses 2020 sind an der Urnenabstimmung vom 25. April 2021 mit sehr deutlichen Ergebnissen genehmigt worden.

Die Stimmbeteiligung betrug 19.6 %.

 

Kommunale Vorlagen

Jahresrechnung 2020 der Politischen Gemeinde Eschenbach

Angenommen
Beschreibung

In Anbetracht der anhaltend angespannten Situation rund um die Coronavirus-Pandemie hat der Gemeinderat Eschenbach entschieden, die Bürgerversammlung vom Frühjahr 2021 an die Urne zu verlegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Personen am demokratischen Prozess teilnehmen können.
Plangemäss hätte die Bürgerversammlung zur Annahme der Jahresrechnung 2020 am Donnerstag, 8. April 2021 durchgeführt werden sollen. Aufgrund der nach wie vor unsicheren epidemiologischen Lage, hat sich der Eschenbacher Gemeinderat jedoch frühzeitig dazu entschieden, anstelle der Versammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen. Auch die Vorversammlung muss abgesagt werden.

Neben der Jahresrechnung mit dem entsprechenden Bericht stehen keine weiteren Beschlüsse auf der Traktandenliste. Die Stimmunterlagen werden den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig vor dem Urnengang zugestellt. Einen ähnlichen Fahrplan verfolgen auch andere Gemeinden aus der Region.

Die Medienmitteilung zur Absage der Bürgerversammlung finden Sie hier.


 


 

Formulierung
Wollen Sie die Jahresrechnung 2020 der Politischen Gemeinde Eschenbach genehmigen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 94,55 %
1'198
Nein-Stimmen 5,45 %
69
Leer
8
Stimmberechtigte
6'501
Stimmbeteiligung
19.6 %
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag
Name
Abstimmungsbroschure_Jahresbericht_2020_web.pdf (PDF, 454.36 kB) Download 0 Abstimmungsbroschure_Jahresbericht_2020_web.pdf

Verwendung Rechnungsergebnis 2020 der Politischen Gemeinde Eschenbach

Angenommen
Beschreibung

In Anbetracht der anhaltend angespannten Situation rund um die Coronavirus-Pandemie hat der Gemeinderat Eschenbach entschieden, die Bürgerversammlung vom Frühjahr 2021 an die Urne zu verlegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Personen am demokratischen Prozess teilnehmen können.
Plangemäss hätte die Bürgerversammlung zur Annahme der Jahresrechnung 2020 am Donnerstag, 8. April 2021 durchgeführt werden sollen. Aufgrund der nach wie vor unsicheren epidemiologischen Lage, hat sich der Eschenbacher Gemeinderat jedoch frühzeitig dazu entschieden, anstelle der Versammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen. Auch die Vorversammlung muss abgesagt werden.

Neben der Jahresrechnung mit dem entsprechenden Bericht stehen keine weiteren Beschlüsse auf der Traktandenliste. Die Stimmunterlagen werden den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig vor dem Urnengang zugestellt. Einen ähnlichen Fahrplan verfolgen auch andere Gemeinden aus der Region.

Die Medienmitteilung zur Absage der Bürgerversammlung finden Sie hier.


 


 

Formulierung
Wollen Sie den Antrag des Gemeinderats über die Verwendung des Rechnungsergebnisses 2020 genehmigen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 92,49 %
1'170
Nein-Stimmen 7,51 %
95
Leer
8
Stimmberechtigte
6'501
Stimmbeteiligung
19.6 %
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag
Name
Abstimmungsbroschure_Jahresbericht_2020_web.pdf (PDF, 454.36 kB) Download 0 Abstimmungsbroschure_Jahresbericht_2020_web.pdf
Schutzkonzept_COVID-19_fur_Abstimmung_vom_25.4.2021_Plakat.pdf (PDF, 93.2 kB) Download 1 Schutzkonzept_COVID-19_fur_Abstimmung_vom_25.4.2021_Plakat.pdf
Protokoll_Urnenabstimmung_vom_25.04.2021.pdf (PDF, 62.13 kB) Download 2 Protokoll_Urnenabstimmung_vom_25.04.2021.pdf