Bewilligung für Unterhaltungsanlässe

Aufhebung des Unterhaltungsgewerbegesetzes
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat im Rahmen der Bereinigung des Gewerberechts das Unterhaltungsgewerbegesetz auf den 1. März 2011 aufgehoben. Der ersatzlose Wegfall dieses Gesetzes hat in der Gemeinde Eschenbach zur Folge, dass seit dem 1. März 2011 keine Bewilligungen für Unterhaltungsanlässe sowie für Schaustellungen und Festhallen bzw. Festzelte eingeholt werden müssen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass nicht andere Vorschriften eine Bewilligung verlangen.

Nach wie vor bestehen bleibt die Bewilligungspflicht für:
  • Festwirtschaften (gestützt auf das Gastwirtschaftsgesetz, sGS 553.1)
  • Veranstaltungen auf Strassen oder öffentlichem Grund (gestützt auf das Strassengesetz, sGS 732.1; gesteigerter Gemeingebrauch)
  • Veranstaltungen im Wald (gestützt auf das Einführungsgesetz zur eidg. Waldgesetzgebung, sGS 651.1)
  • Veranstaltungen über 93 dB(A) bzw. mit Laseranlagen (gestützt auf die eidg. Schall- und Laserverordnung, SR 814.49)

Die entsprechenden Formulare können entweder im Internet via Online-Schalter der Gemeindeverwaltung heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Auf www.eschenbach.ch sind sie unter folgenden Begriffen zu finden:

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