Stundungsgesuch

Stundung bedeutet Zahlungsaufschub. Falls Sie sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der Zahlungsfrist ein Stundungsgesuch beim Steueramt einzureichen.

Im Kanton St. Gallen werden die vorläufigen Einkommens- und Vermögenssteuern für das laufende Jahr jeweils Anfang Jahr in Rechnung gestellt. Die Berechnung basiert auf einer Abschätzung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse anhand der Vorjahresdaten. Sollte sich Ihre persönliche Situation verändert haben, können Sie die provisorische Steuerrechnung über die kantonalen eServices anpassen. Ebenfalls können Sie dort eine Zahlungsvereinbarung für die laufende Periode abschliessen und angepasste Einzahlungsscheine bestellen.

Zahlungsaufschub definitive Steuerrechnung

Die Steuererklärung mit den Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen ist dann bis Ende März des Folgejahres auszufüllen (Fristverlängerung möglich). Auf dieser Grundlage erfolgt die effektive Veranlagung. Die definitive Schlussrechnung ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen auszugleichen.

Eine Zahlungsvereinbarung für definitive Steuerbeträge mit einer Laufzeit von maximal 8 Monaten kann mit diesem Online-Service ohne weitere Formalitäten elektronisch beantragt werden. Für Zahlungsvereinbarungen mit längerer Laufzeit verlangen wir ein unterzeichnetes Stundungsgesuch sowie eine Budgetaufstellung (siehe Download).

 

Aktionen

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie die Eingabemaske vollständig aus. Geben Sie insbesondere Ihre Registernummer ein; Sie finden diese oben rechts auf der Steuerrechnung.

Für Zahlungsvereinbarungen mit längerer Laufzeit verlangen wir ein unterzeichnetes Stundungsgesuch sowie eine Budgetaufstellung (siehe Download).

 

Verfahren

Sie erhalten nach wenigen Tagen die erforderlichen Einzahlungsscheine oder eine Begründung der Ablehnung Ihres Gesuchs.

 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.