Arrest: Beschlagnahmung von Gegenständen
Mit einer Betreibung können offene Rechnungen mit Hilfe des Staates eingefordert werden. Dies ist ein wichtiges Instrument zum Erhalt der Rechtssicherheit.
Ist dies im Laufe des Verfahrens angezeigt, kann ein Betreibungsamt ohne Vorwarnung bestimmte Vermögenswerte eines Schuldners oder einer Schuldnerin beschlagnahmen. Hiermit vollzieht es einen so genannten Arrest.
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 055 286 15 00 | betreibungsamt@eschenbach.ch |