Elementarschäden (nicht versicherbare)

Gebäude sind in der Schweiz gegen Schäden obligatorisch bei der jeweiligen Gebäudeversicherung versichert. Doch selbst für nicht versicherbare Elementarschäden (z. B. Hangrutschungen) kann es aber unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfe geben, nämlich durch den fondssuisse.

Der Schweizerische Elementarschädenfonds hilft dort, wo keine anderen Stellen oder Organisationen Hilfe leisten. Die Stiftung wurde 1901 von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft gegründet und wird weder durch Steuergelder noch durch Versicherungsprämien finanziert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
 

Hilfe erhalten

Nach unvorhergesehenen Naturereignissen bleibt oft kein Stein auf dem anderen. Betroffene stehen vor einem Scherbenhaufen und wissen nicht sofort, was zu tun ist und wo sie Hilfe erhalten können. In solchen Situationen kommen die Experten von fondssuisse zum Einsatz. Sie beraten, beantworten Fragen und betreuen Hilfesuchende und Behörden rund um das Thema Elementarschäden.

Die Beiträge des Elementarschädenfonds sind freiwillige Beiträge. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Leistung und die Vergütungen sind von den finanziellen Verhältnissen der Geschädigten abhängig. Zudem hat die Instandstellung so kostengünstig wie möglich zu erfolgen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Anmeldung & Ablauf
In einem Schadenfall prüfen Sie bitte zuerst selber, ob die Beitragsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, dann können Sie sich für das Schaden-Portal registrieren und den Verlust direkt online erfassen. Der Schaden sollte sofort nach Schadeneintritt oder Feststellung des Schadens gemeldet werden.

Anschliessend wird das Gesuch bei fondssuisse geprüft und die Entschädigungshöhe festgelegt (in der Regel 60 % des vom Fonds anerkannten Schadens). Massgebend dafür ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Nach Abschluss der Instandstellung und Prüfung der Aufwände überweist fondssuisse die Hilfsbeiträge direkt an die Betroffenen.