Elternschaftsbeiträge

Bei zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut.

Das «Gesetz über Elternschaftsbeiträge» ersetzt ab 1. Januar 2018 das «Gesetz über Mutterschaftsbeiträge vom 5. Dezember 1985».

Über diesen Link kommen Sie direkt auf die Informationen über die Elternschaftsbeiträge des Kantons St. Gallen.

Link zur Mütter- und Väterberatung Linth
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