Prämienverbilligung
Auf der Basis der letzten Steuerdaten erhalten voraussichtlich Anspruchsberechtigte im Januar ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung.
Wer kein Anmeldeformular erhält, aber davon ausgeht, dass er Anspruch auf die Verbilligung hat, kann im Februar auf der AHV-Zweigstelle eines verlangen. Man sollte dieses jeweils bis 31. März ausgefüllt abgeben.
IPV-Formular
IPV-Berechnung
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 055 286 15 13 | soziales@eschenbach.ch |