Betreibung
Dieses Begehren des Gläubigers muss schriftlich beim Betreibungsamt am Wohnort/Hauptsitz des Schuldners eingereicht werden. Es ist Sache des Gläubigers, die genaue Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen.
Dem Betreibungsbegehren sind keine Beilagen beizufügen.
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Betreibungsamt | 055 286 15 00 | betreibungsamt@eschenbach.ch |