Inventarisationen

Nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, des kantonalen Steuergesetzes und des kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes hat im Falle des Todes grundsätzlich eine steueramtliche Inventarisation zu erfolgen.

Das Inventarisationsverfahren ist die Basis für die korrekte Erhebung der Erbschaftssteuer sowie weiterer Steuern. Ebenfalls dient die Bestandesaufnahme den Erben, um die bevorstehende Erbteilung vornehmen zu können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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