Wasser/Abwasser-Anschlussbeiträge
Einmaliger Grundbeitrag (Art. 48 Wasserversorgungsreglement) Fr. 400.--
Gebäudezuschlag (Art. 49 ff.)
Industrie- und Gewerbebetriebe 1.0 % vom Neuwert
oder
Wohnbauten, landwirtschaftliche Gebäude 0.5 % vom Neuwert
fällig zu 80 % per Baubeginn (Zahlungsfrist 30 Tage), Rest bei Vorliegen der rechtskräftigen Gebäudeschätzung
Abwasser-Anschlussbeitrag
Einmaliger Anschlussbeitrag (Art. 32 Abwasserreglement) 2.4 % des Neuwerts
Dazu Fr. 1.-- pro m2 der erfassten Fläche des anzuschliessenden Grundstücks (Art. 31)
fällig zu 80 % per Baubeginn (Zahlungsfrist 30 Tage), Rest bei Vorliegen der rechtskräftigen Gebäudeschätzung
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 055 286 15 20 | finanzverwaltung@eschenbach.ch |
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