Wasser/Abwasser-Anschlussbeiträge

Wasser-Anschlussbeitrag gemäss Reglement der Wasserversorgung:
  • Einmaliger Grundbeitrag (Art. 48 Wasserversorgungsreglement) Fr. 400.--
  • Gebäudezuschlag (Art. 49 ff.):
    Industrie- und Gewerbebetriebe 1.0 % vom Neuwert
    oder Wohnbauten, landwirtschaftliche Gebäude 0.5 % vom Neuwert

fällig zu 80 % per Baubeginn (Zahlungsfrist 30 Tage), Rest bei Vorliegen der rechtskräftigen Gebäudeschätzung


Abwasser-Anschlussbeitrag gemäss Abwasser-Reglement:

  • Einmaliger Anschlussbeitrag (Art. 32 Abwasserreglement) 2.4 % des Neuwerts
  • Dazu Fr. 1.-- pro m2 der erfassten Fläche des anzuschliessenden Grundstücks (Art. 31)

fällig zu 80 % per Baubeginn (Zahlungsfrist 30 Tage), Rest bei Vorliegen der rechtskräftigen Gebäudeschätzung