Wasser/Abwasser-Anschlussbeiträge

Wasser-Anschlussbeitrag

Einmaliger Grundbeitrag (Art. 48 Wasserversorgungsreglement) Fr. 400.--

Gebäudezuschlag (Art. 49 ff.)
Industrie- und Gewerbebetriebe 1.0 % vom Neuwert
oder
Wohnbauten, landwirtschaftliche Gebäude 0.5 % vom Neuwert

fällig zu 80 % per Baubeginn (Zahlungsfrist 30 Tage), Rest bei Vorliegen der rechtskräftigen Gebäudeschätzung


Abwasser-Anschlussbeitrag

Einmaliger Anschlussbeitrag (Art. 32 Abwasserreglement) 2.4 % des Neuwerts

Dazu Fr. 1.-- pro m2 der erfassten Fläche des anzuschliessenden Grundstücks (Art. 31)

fällig zu 80 % per Baubeginn (Zahlungsfrist 30 Tage), Rest bei Vorliegen der rechtskräftigen Gebäudeschätzung