Statutenanpassung beim ZKL

13. Juli 2024
Die politischen Gemeinden in der Region Zürichsee-Linth – mit Ausnahme der Stadt Rapperswil-Jona – sind Mitglied des im Jahr 1974 gegründeten Zweckverbandes für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet (ZKL). Seit der Gründung des Zweckverbandes wurden die Statuten bereits zweimal teilrevidiert (letztmals im Jahr 2007). Nach rund 17 Jahren hat der Zweckverband aufgrund der Anforderungen des heutigen Marktes sowie den rechtlichen Grundlagen erneut Statutenanpassungen vorgenommen.

Konkret bieten die Statuten neu die Möglichkeit, dass der Verband bei der Darstellung des Kontenrahmens, des Budgets und der Jahresrechnung von den Vorschriften des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden sowie von den Ausführungsbestimmungen und den Vorschriften des harmonisierten Rechnungsmodells (HRM) abweichen kann, wobei die Delegiertenversammlung die näheren Bestimmungen zur Darstellung zu erlassen haben soll.

Zudem werden die Finanzbefugnisse der verschiedenen Organe (Verwaltungsrat, Delegiertenversammlung, Verbandsgemeinden) betragsmässig angehoben und es wird neu zwischen neuen Ausgaben, gebundenen Ausgaben und Zusatzkrediten differenziert. Gleichzeitig werden die demokratischen Mitwirkungsrechte gestärkt, indem ein obligatorisches Finanzreferendum für gewisse Ausgaben sowie ein Initiativrecht auf Änderung der Statuten eingeführt werden.

Die Notwendigkeit einer effizienten Energieverwertung im Rahmen der umweltgerechten und nachhaltigen Behandlung und Entsorgung von Abfällen wird im Zweckartikel der Statuten neu explizit ausgedrückt. Die bisherige Regelung, wonach Gemeindefusionen die Stimmrechtsverhältnisse der Verbandsgemeinden nicht verändern, wird weiterhin beibehalten. 

Der Revisionsbedarf der Verbandsstatuten ist nach 17 Jahren offensichtlich ausgewiesen. Mit den neuen Statuten können zeitgemässe Organisationsstrukturen innerhalb des Zweckverbandes geschaffen werden. Die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden in der Region Zürichsee-Linth haben deshalb die revidierten Statuten genehmigt.

Öffentliche Auflage
Aufgrund der massgebenden Bestimmungen im kantonalen Gemeindegesetz sind die angepassten Statuten in den jeweiligen politischen Gemeinden dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Informationen dazu finden Sie unter www.publikationen.sg.ch.

KVA Linth