Eidg. und Kommunale Volksabstimmung vom 13. Februar 2022
Informationen
- Datum
- 13. Februar 2022
- Kontakt
- Thomas Elser
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot»
- Beschreibung
Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt. Sie werden eingesetzt, um Medikamente und Therapien zu entwickeln, mit denen Krankheiten besser behandelt werden können.
Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Die Forscherinnen und Forscher dürfen in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.
Die Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt auch, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden.
Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot –Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
553
2'180
- Leer
- 26
- Stimmberechtigte
- 6'596
- Stimmbeteiligung
- 41.8 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Erlauterungen_des_Bundesrates_-_Volksabstimmung_vom_13.02.2022.pdf (PDF, 2.72 MB) | Download | 0 | Erlauterungen_des_Bundesrates_-_Volksabstimmung_vom_13.02.2022.pdf |
Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»
- Beschreibung
In der Schweiz darf heute mit gewissen Einschränkungen für Tabakprodukte geworben werden. Verboten sind Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino.
Die Initiative will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.
Bundesrat und Parlament stellen der Initiative mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern. Das neue Tabakproduktegesetz kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'139
1'615
- Leer
- 12
- Stimmberechtigte
- 6'596
- Stimmbeteiligung
- 41.9 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Erlauterungen_des_Bundesrates_-_Volksabstimmung_vom_13.02.2022.pdf (PDF, 2.72 MB) | Download | 0 | Erlauterungen_des_Bundesrates_-_Volksabstimmung_vom_13.02.2022.pdf |
Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben
- Beschreibung
Unternehmen brauchen Kapital, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe.
Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von mittleren und grossen Unternehmen.
Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt.
Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren insbesondere junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch keine Reserven haben. Um ihr Wachstum zu finanzieren, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen, das heute der Emissionsabgabe unterliegt. Aus der Abschaffung der Abgabe entstünden dem Bund Mindereinnahmen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'014
1'695
- Leer
- 43
- Stimmberechtigte
- 6'596
- Stimmbeteiligung
- 41.7
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Erlauterungen_des_Bundesrates_-_Volksabstimmung_vom_13.02.2022.pdf (PDF, 2.72 MB) | Download | 0 | Erlauterungen_des_Bundesrates_-_Volksabstimmung_vom_13.02.2022.pdf |
Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien
- Beschreibung
Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen und Online-Medien versorgen die Bevölkerung täglich mit Informationen aus ihrer Region und der Schweiz. Sie tragen zur politischen Meinungsbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.
Trotz ihrer Bedeutung sind die lokalen und regionalen Medien aber finanziell unter Druck geraten: Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Viele Zeitungen sind verschwunden. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen haben weniger Werbeeinnahmen.
Bundesrat und Parlament wollen die lokalen und regionalen Medien stärken. Der Bund vergünstigt seit langem die Zustellung von abonnierten Zeitungen. Diese Vergünstigung wird auf Zeitungen mit grösserer Auflage und auf die Zustellung früh am Morgen ausgedehnt. Zudem werden Online-Medien gefördert, und Lokalradios und das Regionalfernsehen können finanziell stärker unterstützt werden. Bedingung ist, dass sie sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten und Themen aus verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft behandeln.
Die Fördermassnahmen werden aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe sowie über den Bundeshaushalt finanziert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien annehmen?
Vorlagen
Vorlage
806
1'939
- Leer
- 24
- Stimmberechtigte
- 6'596
- Stimmbeteiligung
- 42.0
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Erlauterungen_des_Bundesrates_-_Volksabstimmung_vom_13.02.2022.pdf (PDF, 2.72 MB) | Download | 0 | Erlauterungen_des_Bundesrates_-_Volksabstimmung_vom_13.02.2022.pdf |
Kommunale Vorlagen
Brutto-Gesamtkredit zulasten des Zweckverbands für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet für das Erneuerungsprojekt «KVA Linth 2025» gemäss Bericht und Antrag des Gemeinderats
- Beschreibung
Die KVA Linth, Niederurnen, hat ihren Betrieb am 11. November 1973 aufgenommen und erfüllt im Dienst der Gesellschaft vielfältige Aufgaben. Die Politische Gemeinde Eschenbach gehört dem Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet (KVA Linth), heute bestehend aus 28 Zweckverbandsgemeinden der Kantone Glarus, Schwyz und St. Gallen, seit dem 26. Januar 1974 an. Die KVA Linth verwertet mittlerweile bis zu 116‘000 Tonnen Siedlungs- und Industrieabfälle pro Jahr. Ausserdem produziert sie Ökostrom, versorgt einheimische Unternehmen und Private mit Wärme und rezykliert Metall. Die Anlage wurde seither stetig erneuert und modernisiert. In den kommenden Jahren steht mit dem Erneuerungsprojekt «KVA Linth 2025» ein weiterer wegweisender Entwicklungsschritt bevor.
Als beteiligte Verbandsgemeinde hat die Politische Gemeinde Eschenbach wie alle anderen Verbandsgemeinden auch auf dem gemäss Gemeindeordnung vorgegebenen Weg über den Baukredit bzw. ihren Anteil daran zu beschliessen.
Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Eschenbach sieht für Ausgaben über 5 Mio. Franken je Fall die Urnenabstimmung vor. Angesichts der Höhe des Baukredits von 198 Mio. Franken für das Erneuerungsprojekt «KVA Linth 2025» liegt der rechnerische Anteil der Politischen Gemeinde Eschenbach über der Schwelle von 5 Mio. Franken. Deshalb erfolgt die Beschlussfassung in Form einer Urnenabstimmung.
- Formulierung
- Wollen Sie dem Brutto-Gesamtkredit zulasten des Zweckverbands für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet für das Erneuerungsprojekt «KVA Linth 2025» gemäss Bericht und Antrag des Gemeinderats zustimmen?
Vorlagen
Vorlage
2'213
270
- Leer
- 19
- Stimmberechtigte
- 6'596
- Stimmbeteiligung
- 37.9
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungsbroschure_Erneuerung_KVA_Linth_web.pdf (PDF, 976.13 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschure_Erneuerung_KVA_Linth_web.pdf |
Name | |||
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Schutzkonzept_COVID-19_fur_Abstimmung_vom_13.2.2022_Plakat.pdf (PDF, 93.38 kB) | Download | 0 | Schutzkonzept_COVID-19_fur_Abstimmung_vom_13.2.2022_Plakat.pdf |
Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.02.13.pdf (PDF, 111.74 kB) | Download | 1 | Protokoll_Eidg_Abstimmung_2022.02.13.pdf |
Urnenabstimmung_Eschenbach_vom_13.2.2022_-_Abstimmungsprotokoll_KVA.pdf (PDF, 84.92 kB) | Download | 2 | Urnenabstimmung_Eschenbach_vom_13.2.2022_-_Abstimmungsprotokoll_KVA.pdf |